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Handwerkerrechnungen absetzen - Steuern sparen!
  

Ab dem 1. Januar 2006 können die Kosten für Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden!
Das Finanzamt erstattet zukünftig bis zu 600 Euro!

Welche Leistungen sind umfasst?
Auftraggeber erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten von

  • Renovierungs-,
  • Erhaltungs- und
  • Modernisierungsmaßnahmen.

Wer ist berechtigt?
Sowohl Eigentümer als auch Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, die in ihrem Privathaushalt anfallen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Absetzbarkeit der Handwerkerrechnung?

  • Erhalt einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und separat angesetzten Arbeitskosten. Da auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist, sollte sie getrennt nach Arbeitskosten und sonstigen Kosten ausgewiesen werden.
  • Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Handwerksbetriebes und Einreichung einer Überweisungsdurchschrift oder eines Kontoauszuges beim Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.
  • Erbringung der Handwerkerleistung und der entsprechenden Zahlung nach dem 31. Dezember 2005.

Wann ist der Abzug ausgeschlossen?
Wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können oder wenn die Handwerkerleistung im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses erbracht wird, kommt die Steuerermäßigung nicht in Betracht.

Wie berechnet sich der Abzugsbetrag?
Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag sind die Arbeitskosten. Diese können bis max. 3.000 Euro angesetzt werden.
20% dieser Kosten können abgezogen werden, d. h. max. 600 Euro.
Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.

Vorteil: Schon bislang waren haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Wohnungsreinigung) steuerlich absetzbar.
Die jetzige Regelung tritt zur alten Vorschrift hinzu. Wenn also Dienstleistende und Handwerker in Anspruch genommen werden, gibt es vom Finanzamt künftig bis zu 1.200 Euro im Jahr zurück.

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