Finanzierung des energetisch hochwertigen Neubaus von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes"
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung der Errichtung, der Herstellung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
Wer kann Anträge stellen? Bauherren oder Erwerber von neuen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb
von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Als
Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch
abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht
wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als
Wohngebäude. Nicht gefördert werden Ferien- und
Wochenendhäuser.
Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen eines der nachfolgend
erläuterten energetischen Niveaus erreichen. Das angestrebte
KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen
Sachverständigen zu bestätigen.
Zum Nachweis des energetischen Niveaus sind der
Jahres-Primärenergiebedarf QP und der auf die
wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene
Transmissionswärmeverlust H'T des
Referenzgebäudes nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV2009) von einem Sachverständigen zu ermitteln.
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009)
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf
(Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust
(H'T) von 85 % der errechneten Werte für das
Referenzgebäude nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein,
als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009
zulässig.
Passivhaus:Gefördert werden in der Programmvariante
auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und
Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus
Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen
nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der
Jahres-Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 kWh pro
Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN und der
Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP nicht mehr als 15
kWh pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)
KfW-Effizienzhäuser 85 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf
(Qp) von 85 % und den Transmissionswärmeverlust
(H'T) von 100 % der errechneten Werte für das
Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009
nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein
als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009
zulässig.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Wie sind die Konditionen?
Finanzierungsanteil/Kreditbetrag
Finanziert werden bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten
ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Kreditlaufzeit
Kreditlaufzeit: bis zu 10 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1
höchstens 2 Jahre (10/2)
Kreditlaufzeit: bis zu 20 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1
höchstens 3 Jahre (20/3)
Kreditlaufzeit: bis zu 30 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1
höchstens 5 Jahre (30/5)
Zinssätze
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden
Programmzinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW
ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere
Zinssatz zur Anwendung.
Der Zinssatz ist fest für die ersten 10 Jahre der
Kreditlaufzeit; vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW
der durchleitenden Bank ein Prolongationsangebot auf Basis der dann
aktuellen Marktzinsen.
Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Sie ist
bereitstellungsprovisionsfrei. Danach wird die Abruffrist ohne
besonderen Antrag um maximal 24 Monate verlängert. Mit Beginn des
13. Monats nach Darlehenszusage wird eine Bereitstellungsprovision
von 0,25 % pro Monat fällig.
Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gemäß
Preisangabenverordnung (PAngV)) sind der Konditionenübersicht für
die KfW-Förderprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. (069)
74 31-42 14 oder im Internet unter www.kfw.de (Suchwort:
Konditionenübersicht) abgerufen werden kann.
Auszahlung
Es werden 100 % des Zusagebetrages ausgezahlt.
Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen
werden.
Zu beachten ist, dass die jeweils abgerufenen Beträge innerhalb
von 3 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck
zugeführt werden müssen. Im Falle der Überschreitung dieser Frist
ist vom Kreditnehmer ein Zinszuschlag zu zahlen.
Tilgung
Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die
ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in
vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen.
Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in
Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit
ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich.
Weitere Informationen:
KfW-Info-Center
erreichbar: Mo. - Fr. von 7.30-18.30 Uhr unter der
Telefonnummer: 01801/335577 (bundesweit zum Ortstarif)
Fax: 069/7431-64355
Postanschrift: Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt am Main
Mail: infocenter@kfw.de
Internet: http://www.kfw-foerderbank.de
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