Wir möchten Sie über die Fördermöglichkeiten für
Ihre Solaranlage informieren.
Gerne beraten wir Sie auch individuell.
Wichtiger
Hinweis
Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben zu
den einzelnen Programmen. Maßgeblich sind letztendlich die Richtlinien oder
Gesetzestexte sowie im Zweifelsfall die Entscheidung der Bewilligungsstelle,
d.h. ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht in der Regel nicht.
Solaranlagen
- Steuerliche Absetzbarkeit
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes können die Aufwendungen für den
nachträglichen Einbau einer thermischen Solaranlage als Werbungskosten von der
Steuer abgesetzt werden (Az.: IX R 52/02).
Das Urteil kam zustande, nachdem ein Vermieter einer Ferienwohnung die Kosten
für den Einbau einer solchen Solaranlage in seiner Einkommensteuererklärung als
Werbungskosten geltend machen wollte. Vom zuständigen Finanzamt wurde dies
jedoch nicht akzeptiert, sondern der Einbau als eine Erweiterung im Sinne einer
Substanzvermehrung bewertet. Daher wurde lediglich eine lineare Abschreibung
gemäß § 7 Abs. 4 EStG in Höhe von zwei Prozent gewährt. Es kam zum
Rechtsstreit, den das Finanzamt in erster Instanz gewann. Der Bundefinanzhof
hob jedoch das Urteil auf und begründete wie folgt:
Der Einbau einer Solaranlage stelle weder eine Erweiterung des Gebäudes noch
eine wesentliche Verbesserung dar. Somit seien die Aufwendungen keine
Herstellungskosten und nach § 9 Abs. 1 EStG als Werbungskosten sofort voll
absetzbar.
Beachtet werden muss, dass durch den Einbau der Anlage bzw. im Rahmen einer
Modernisierung weniger als drei der vier Ausstattungs-Kernbereiche Elektro-,
Heizungs-, Sanitärinstallation und Fenster erweitert oder ergänzt werden.
Andernfalls wäre die Einstufung der Aufwendungen als nachträgliche
Herstellungskosten gerechtfertigt. Zwei Sonderregelungen müssen zudem beachtet
werden. Der Erhaltungsaufwand kann wahlweise in einer Summe abgesetzt werden
oder innerhalb von maximal fünf Jahren anteilsmäßig. Außerdem dürfen die
Baumaßnahmen nach der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG innerhalb von drei
Jahren 15 Prozent der Anschaffungskosten nicht übersteigen. Sonst können sie
nur linear mit zwei Prozent abgeschrieben werden.
Fördermittel
der Länder
Folgende Stellen sind bei den Ländern für die Förderung zuständig:
Baden-Württemberg
Abt. Landwirtsch. - und
Umweltförderung
Tel. 078-122-2517
Fax 078-122-2515
www.lgabw.de
www.impuls-programm-altbau.de
Was wird gefördert?
Zinsvergünstigtes Darlehen im Rahmen des Altbaumodernisierungsprogramms
(Gebäudebaujahr von 1984), energetische Bewertung durch Fachbetriebe
erforderlich.
Information:
LAKRA, Landeskreditbank
Baden-Württemberg
Postfach 10 29 43
70025 Stuttgart
Solarhotline:
07 8/1 22-25 17
Fax: 078/122-2515
www.l-bank.de
Bayern
Information:
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tel.: 089-2162-2303
Fax: 089-2162-3599
www.stmwvt.bayern.de
Berlin
Information
Investitionsbank Berlin, Abt. 6
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel: 030/ 21 25-41 23
Fax: 030/ 21 25-43 00
www.investitionsbank.de
Brandenburg
Information:
Zukunftsagentur Brandenburg GmbH
Steinstr. 104
14480 Potsdam
Tel. 0331-660-3810
Fax 0331-660-3829
www.zab-brandenburg.de
Bremen
Information:
swb Enordia GmbH
Sögestr. 59-61
28195 Bremen
Tel. 0421-359 2440
Fax 0421-359 2925
www.swb-enordia.de
Hamburg
Information:
Behörde für Umwelt und Gesundheit - Hamburg
Billstraße 84
20539 Hamburg
Tel.: 040-42845-2724
Fax: 040-42845-2099
www.hamburg.de/umweltgesundheit
Hessen
Information: Landestreuhandstelle
Hessen
Landesbank Hessen Girozentrale
60297 Frankfurt/Main
Tel. 069/9132-2264
Fax. 069/9132-4636
www.lth-hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern
Information:
Landesförderinstitut M-V
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Tel.: 0385/6363-1393
Fax. 0385/6363-1212
www.lfi-mv.de
Niedersachsen
Information:
Ministerium für Wirtschaft
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel. 058/120-5619
www.mu.niedersachsen.de
Anträge an die Bezirksregierungen
Braunschweig: Tel. 0531/ 4 84-34 41
Hannover: Tel. 058/ 1 06-74 05
Lüneburg: Tel. 04131/ 15-22 40
Weser-Ems: Tel. 0441/ 7 99-24 67
Nordrhein-Westfalen
Information
Landesinstitut für Bauwesen NRW - Außenstelle Dortmund
Ruhrallee 1-3
Tel.: 0231/2868-0
Fax: 0231/2868-302
www.lb.nrw.de
Anträge unter Anrufbeantworter:
Tel. 0231/5415-595
Weitere Informationen erhalten
Sie über das
Solartelefon der Energieagentur Nordrhein-Westfalen
Tel: 01805/335 226
Rheinland-Pfalz
Information:
Anträge an Stadt-, Kreis-, Gemeindeverwaltung
Ministerium für Wirtschaft
Stiftstrasse 9
5586 Mainz
Tel.: 06131/16-280
www.mwvlw.rlp.de
Ministerium der Finanzen
Kaiser-Friedrich-Str. 5
5586 Mainz
Tel.: 06131/16-4268
Fax: 06131/16-4331
www.fm.rlp.de
Saarland
Information:
ARGE-Solar e.V.
Altenkesseler Straße 17
6685 Saarbrücken
Tel.: 0681/9762-470
Fax: 0681/9762-471
www.argesolar-saar.de
Sachsen
Information:
Forschungszentrum Rossendorf e.V.
Projektträger Umwelt u. Energie
Postfach 51 01 19
01314 Dresden
Tel.: 0351/260-3471
Fax: 0351/260-3486
www.umwelt.sachsen.de
Sachsen-Anhalt
Information:
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
www.mlu.sachsen-anhalt.de
Anträge an die Regierungspräsidien
Schleswig-Holstein
Information:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Abt. Energieförderung
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel.: 0431/900-3670
Fax: 0431/900-3666
www.ibank-sh.de
Thüringen
Information:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur
Postfach 100592
99005 Erfurt
www.th-online.de
Abwicklung:
Thüringer Aufbaubank
Postfach 900244
99105 Erfurt
Tel.: 0361/7447-0
Fax: 0361/7447-410
www.aufbaubank.de
Zwecks weiteren regionalen
Zuschüssen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem regionalen Gas- und
Wasserversorger.
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