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Fördermöglichkeiten für Ihre Solaranlage
  

Wir möchten Sie über die Fördermöglichkeiten für Ihre Solaranlage informieren.
Gerne beraten wir Sie auch individuell.

Wichtiger Hinweis
Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben zu den einzelnen Programmen. Maßgeblich sind letztendlich die Richtlinien oder Gesetzestexte sowie im Zweifelsfall die Entscheidung der Bewilligungsstelle, d.h. ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht in der Regel nicht.

Solaranlagen - Steuerliche Absetzbarkeit
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes können die Aufwendungen für den nachträglichen Einbau einer thermischen Solaranlage als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden (Az.: IX R 52/02).

Das Urteil kam zustande, nachdem ein Vermieter einer Ferienwohnung die Kosten für den Einbau einer solchen Solaranlage in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen wollte. Vom zuständigen Finanzamt wurde dies jedoch nicht akzeptiert, sondern der Einbau als eine Erweiterung im Sinne einer Substanzvermehrung bewertet. Daher wurde lediglich eine lineare Abschreibung gemäß § 7 Abs. 4 EStG in Höhe von zwei Prozent gewährt. Es kam zum Rechtsstreit, den das Finanzamt in erster Instanz gewann. Der Bundefinanzhof hob jedoch das Urteil auf und begründete wie folgt:
Der Einbau einer Solaranlage stelle weder eine Erweiterung des Gebäudes noch eine wesentliche Verbesserung dar. Somit seien die Aufwendungen keine Herstellungskosten und nach § 9 Abs. 1 EStG als Werbungskosten sofort voll absetzbar.

Beachtet werden muss, dass durch den Einbau der Anlage bzw. im Rahmen einer Modernisierung weniger als drei der vier Ausstattungs-Kernbereiche Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallation und Fenster erweitert oder ergänzt werden. Andernfalls wäre die Einstufung der Aufwendungen als nachträgliche Herstellungskosten gerechtfertigt. Zwei Sonderregelungen müssen zudem beachtet werden. Der Erhaltungsaufwand kann wahlweise in einer Summe abgesetzt werden oder innerhalb von maximal fünf Jahren anteilsmäßig. Außerdem dürfen die Baumaßnahmen nach der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG innerhalb von drei Jahren 15 Prozent der Anschaffungskosten nicht übersteigen. Sonst können sie nur linear mit zwei Prozent abgeschrieben werden.

Fördermittel der Länder
Folgende Stellen sind bei den Ländern für die Förderung zuständig:

Baden-Württemberg

Abt. Landwirtsch. - und Umweltförderung
Tel. 078-122-2517
Fax 078-122-2515
www.lgabw.de
www.impuls-programm-altbau.de


Was wird gefördert?
Zinsvergünstigtes Darlehen im Rahmen des Altbaumodernisierungsprogramms
(Gebäudebaujahr von 1984), energetische Bewertung durch Fachbetriebe erforderlich.

Information:
LAKRA, Landeskreditbank Baden-Württemberg
Postfach 10 29 43
70025 Stuttgart
Solarhotline: 07 8/1 22-25 17
Fax: 078/122-2515
www.l-bank.de

Bayern

Information:
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tel.: 089-2162-2303
Fax: 089-2162-3599
www.stmwvt.bayern.de

Berlin

Information
Investitionsbank Berlin, Abt. 6
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel: 030/ 21 25-41 23
Fax: 030/ 21 25-43 00
www.investitionsbank.de

Brandenburg

Information:
Zukunftsagentur Brandenburg GmbH
Steinstr. 104
14480 Potsdam
Tel. 0331-660-3810
Fax 0331-660-3829
www.zab-brandenburg.de

Bremen

Information:
swb Enordia GmbH
Sögestr. 59-61
28195 Bremen
Tel. 0421-359 2440
Fax 0421-359 2925
www.swb-enordia.de

Hamburg

Information:
Behörde für Umwelt und Gesundheit - Hamburg
Billstraße 84
20539 Hamburg
Tel.: 040-42845-2724
Fax: 040-42845-2099
www.hamburg.de/umweltgesundheit

Hessen

Information: Landestreuhandstelle Hessen
Landesbank Hessen Girozentrale
60297 Frankfurt/Main
Tel. 069/9132-2264
Fax. 069/9132-4636
www.lth-hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

Information:
Landesförderinstitut M-V
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Tel.: 0385/6363-1393
Fax. 0385/6363-1212
www.lfi-mv.de

Niedersachsen

Information:
Ministerium für Wirtschaft
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel. 058/120-5619
www.mu.niedersachsen.de

Anträge an die Bezirksregierungen
Braunschweig: Tel. 0531/ 4 84-34 41
Hannover: Tel. 058/ 1 06-74 05
Lüneburg: Tel. 04131/ 15-22 40
Weser-Ems: Tel. 0441/ 7 99-24 67

Nordrhein-Westfalen

Information
Landesinstitut für Bauwesen NRW - Außenstelle Dortmund
Ruhrallee 1-3
Tel.: 0231/2868-0
Fax: 0231/2868-302
www.lb.nrw.de

Anträge unter Anrufbeantworter:
Tel. 0231/5415-595

Weitere Informationen erhalten Sie über das
Solartelefon der Energieagentur Nordrhein-Westfalen
Tel: 01805/335 226

Rheinland-Pfalz

Information:
Anträge an Stadt-, Kreis-, Gemeindeverwaltung

Ministerium für Wirtschaft
Stiftstrasse 9
5586 Mainz
Tel.: 06131/16-280
www.mwvlw.rlp.de

Ministerium der Finanzen
Kaiser-Friedrich-Str. 5
5586 Mainz
Tel.: 06131/16-4268
Fax: 06131/16-4331
www.fm.rlp.de

Saarland

Information:
ARGE-Solar e.V.
Altenkesseler Straße 17
6685 Saarbrücken
Tel.: 0681/9762-470
Fax: 0681/9762-471
www.argesolar-saar.de

Sachsen

Information:
Forschungszentrum Rossendorf e.V.
Projektträger Umwelt u. Energie
Postfach 51 01 19
01314 Dresden
Tel.: 0351/260-3471
Fax: 0351/260-3486
www.umwelt.sachsen.de

Sachsen-Anhalt

Information:
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
www.mlu.sachsen-anhalt.de
Anträge an die Regierungspräsidien

Schleswig-Holstein

Information:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Abt. Energieförderung
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel.: 0431/900-3670
Fax: 0431/900-3666
www.ibank-sh.de

Thüringen

Information:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur
Postfach 100592
99005 Erfurt
www.th-online.de

Abwicklung:
Thüringer Aufbaubank
Postfach 900244
99105 Erfurt
Tel.: 0361/7447-0
Fax: 0361/7447-410
www.aufbaubank.de

Zwecks weiteren regionalen Zuschüssen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem regionalen Gas- und Wasserversorger.

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